Moin, Moin!

Schön, dass Du Dich für die Fahrschulausbildung in unserer Fahrschule interessierst!

Folgende Klassen bilden wir aus:


 

Mindestalter:

18 Jahre

17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)

 

 

Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A - mit

  • zG mx. 3500 kg
  • max. 8 Personen außer dem Fahrer

Anhängerregelung:

  • Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
  • Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3500 kg

Einschluss der Klassen: AM, L

 

Mindestalter:

18 Jahre

17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)

 

 

Vorbesitz:

Klasse B

 

Keine Theorieprüfung erforderlich - praktische Prüfung muss sein!

 

Kfz der Klasse B mit Anhänger:

  • zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3500 kg

 

Mindestalter:

20 Jahre bei Aufstieg von "A2" auf "A"

21 Jahre für Trikes

24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb

 

Krafträder mit

  • Hubraum über 50 cm³ oder
  • bbH über 45 km/h

 

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A2" nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich

 

Einschluss der Klassen: AM, A1, A2

 


Mindestalter:

18 Jahre

 

 

 

Krafträder mit

  • Leistung max. 35 kW
  • Verhältnis Leistung/ Gewicht max. 0,2 kW/kg

 

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A1" nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich

 

Einschluss der Klassen: AM, A1


Mindestalter:

16 Jahre

 

 

Krafträder mit

  • Hubraum max. 125 cm³
  • Leistung max. 11 kW
  • Verhältnis Leistung/ Gewicht max. 0,1 kW/kg

Einschluss der Klasse: AM

 

 

B196

 

Ab dem 01.01.2020 ist es möglich mit vorhandener Führerscheinklasse B den Führschein Klasse B196 eintragen zu lassen.

 

Führen von Leichtkrafträdern der Klasse A1 (mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm, Motorleistung bis zu 11 kW mit einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1kW/kg). Berechtigung zum Führen von Leichtkrafträdern bis 125 cm³ gilt nur im Inland und ein „Aufstieg“ in eine höhere Motorradklasse ist nicht möglich.


Vorrausetzungen hierfür sind:

Mindestalter 25 Jahre

Vorbesitz Klasse B seit 5 Jahren

 

4 x 90 Minuten Theorieunterricht (klassenspezifischer Unterricht).

5 x 90 Minuten Fahrstunden

 

Eine theoretische oder praktische Prüfung sind nicht erforderlich!

 

 

 

 


Mindestalter:

16 Jahre/ Neu ab August 2021 ab 15 Jahre, der Führerschein hat allerdings nur in Deutschland Gültigkeit

 

 

 

Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder mit:

  • bbH max. 45 km/h
  • Hubraum max, 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
  • Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor

 

Vierrädrige Leicht-Kfz mit:

  • bbH max. 45 km/h
  • Hubraum max, 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
  • Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
  • Leermasse max. 350 kg

Mofaprüfbescheinigung

Mindestalter:

15 Jahre

 

Ab sofort dürfen alle auf 25 km/h gedrosselten 50 ccm-Motorroller auch einen Beifahrer mitnehmen.

Selbstverständlich müssen die Fahrzeuge dann mit Doppelsitzbank, Fußrasten, Haltegriffen etc. ausgerüstet sein

Sicherlich eine sehr gute Nachricht für alle Verliebten, Eltern im Chauffeurdienst für ihre Kinder etc.